Sich organisieren und vorbereiten lege deine Steuern ein ist nie einfach, und es wird noch komplizierter, wenn Sie Angehörige haben, die Ansprüche geltend machen. Egal, ob Sie kleine Kinder, einen älteren Elternteil oder ein Kind im College-Alter unter Ihrem Dach haben, wir sind hier, um alles sinnvoll zu machen.
Anspruch auf Unterhaltsberechtigte
Ein Angehöriger berechtigt Sie zu einer Reihe von Steuererleichterungen, einschließlich einer Befreiung in Ihrer Steuererklärung, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern. Der Freibetrag für 2012 beträgt 3.800 USD pro Person; Sie können sehen, wie schnell sich diese Befreiungen zu einer Steuerersparnis summieren können.
Angehörige haben auch Anspruch auf andere Gutschriften und Abzüge, einschließlich der Kindersteuergutschrift (1.000 USD pro .). Kind für 2012) und die Einkommensteuergutschrift (bis zu 5.891 USD bei drei oder mehr qualifizierenden Kindern für 2012). Zusätzlich,
Gelder für die Kinderbetreuung und medizinische Ausgaben für anspruchsberechtigte Angehörige können zu Steuererleichterungen führen.Vor diesem Hintergrund ist es steuerlich sinnvoll, nicht zu übersehen, wer als abhängig gelten könnte. Es ist auch steuerlich sinnvoll zu verstehen, wer nicht als abhängig gilt. Ein Ehegatte kann niemals steuerlich unterhaltsberechtigt sein, selbst wenn Sie den größten Teil des Unterhalts für Ihren Ehegatten übernehmen.
Ebenso gilt jede Person, die aufgrund einer anderen Steuererklärung als unterhaltsberechtigt geltend gemacht werden kann, nicht als unterhaltsberechtigt: Nur eine Person kann eine natürliche Person als unterhaltsberechtigt geltend machen. Das bedeutet auch, dass Kinder, die in ihrer eigenen Steuererklärung als unabhängig einreichen, nicht als abhängig von der Erklärung eines Elternteils definiert werden können. Nachdem wir das geklärt haben, wer ist noch übrig? Ein für steuerliche Zwecke anspruchsberechtigter Unterhaltsberechtigter muss entweder Ihr anspruchsberechtigtes Kind oder Ihr anspruchsberechtigter Verwandter sein.
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Anspruchsberechtigtes Kind
Eine Person ist Ihr qualifizierendes Kind, wenn diese Person alle diese Tests erfüllt:
- Beziehung: Das Kind muss Ihr Kind, Stiefkind, Adoptivkind, Pflegekind, Bruder oder Schwester oder ein Nachkomme von diesen sein.
- Wohnsitz: Das Kind muss mindestens sechs Monate des Steuerjahres am gleichen Wohnsitz wie Sie gelebt haben. Für vorübergehende Abwesenheiten gibt es einige Ausnahmen: So können Studierende beispielsweise auch dann als abhängig betrachtet werden, wenn sie nicht zu Hause wohnen. Die Aufenthaltsregelung gilt auch nicht für Kinder, die im Laufe des Jahres geboren oder gestorben sind, Kinder von geschiedene oder getrennt lebende oder getrennt lebende Eltern (sie haben besondere Regeln) und entführt Kinder.
- Alter: Das Kind muss zum 31. Dezember des Steuerjahres jünger als 19 Jahre sein; zum 31. Dezember des Steuerjahres jünger als 24 Jahre, mindestens fünf Monate im Jahr Vollzeitstudent und jünger als Sie; oder vollständig und dauerhaft behindert.
- Unterstützung: Der Unterhaltsberechtigte darf während des Steuerjahres nicht mehr als die Hälfte seines eigenen Unterhalts erbracht haben (beachten Sie, dass dies nicht gleichbedeutend ist mit der Angabe, dass Sie mehr als die Hälfte des Unterhalts erbracht haben).
- Andere Rückgaben: Wenn der Unterhaltsberechtigte verheiratet ist, kann er mit seinem Ehegatten keine gemeinsame Erklärung eingereicht haben.
Selbst wenn alle oben genannten Tests erfüllt sind, gilt ein Kind nicht als Ihr anspruchsberechtigtes Kind, wenn Sie keine Bundeseinkommensteuererklärung einreichen müssen. Warum ist das wichtig? Wenn Sie das Kind nicht beanspruchen, aber dies hätten tun können, außer dass Sie es nicht eingereicht haben, kann ein anderer Steuerpflichtiger das Kind möglicherweise als anspruchsberechtigten Verwandten geltend machen.
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Qualifizierender Verwandter
Eine Person ist Ihr anspruchsberechtigter Verwandter, wenn diese Person alle diese Tests erfüllt:
- Keine anderen Ansprüche: Der Unterhaltsberechtigte darf weder Ihr anspruchsberechtigtes Kind noch das anspruchsberechtigte Kind einer anderen Person sein. Die Person kann nicht Ihr anspruchsberechtigtes Kind oder das anspruchsberechtigte Kind einer anderen Person sein.
- Wohnsitz oder Beziehung: Der Pflegebedürftige muss bei dir wohnen oder muss mit dir verwandt sein. Dies bedeutet, dass ein anspruchsberechtigter Verwandter auch dann unterhaltsberechtigt sein kann, wenn er oder sie nicht bei Ihnen lebt, solange die anderen Kriterien erfüllt sind.
- Begrenztes Einkommen: Der Unterhaltspflichtige darf nicht 3.700 USD oder mehr Bruttoeinkommen (Gesamteinkommen) haben.
- Unterstützung: Sie müssen den Unterhaltsberechtigten mindestens die Hälfte der Zeit unterstützen (beachten Sie, dass dies ein anderer Standard ist als bei einem anspruchsberechtigten Kind).
Das sind natürlich die einfachen Regeln. Schwieriger ist es bei besonderen Umständen, wie z. B. bei einer Scheidung. In den meisten Fällen gilt ein Kind geschiedener oder getrennt lebender Eltern aufgrund der Ansässigkeitsprüfung als anspruchsberechtigtes Kind des sorgeberechtigten Elternteils – das macht Sinn, oder? Es kann jedoch eine Sonderregel gelten; fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Beachten Sie auch, dass ein Angehöriger im Allgemeinen ein US-Bürger, ein in den USA ansässiger Ausländer, ein US-Staatsbürger oder ein Einwohner Kanadas oder Mexikos sein und eine gültige Steuernummer haben muss. Ausnahmen können auch für adoptierte Kinder gelten.
Also deine Mutter, die bei dir wohnt? Ihr Kind im College-Alter, das das nicht tut? Ihr erwachsenes Kind, das nach Hause gezogen ist? Sie könnten theoretisch alle als unterhaltsberechtigt gelten, wenn sie die Tests für qualifizierte Kinder oder qualifizierte Verwandte erfüllen. Wenden Sie sich bei Fragen unbedingt an Ihren Steuerberater: Angehörige ermöglichen Ihnen wertvolle Steuererleichterungen, die Sie nicht verpassen möchten.
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Aktualisiert von Bethany Ramos am 08.02.2016