Lady Gaga hat Schritte unternommen, um Moshi Monsters, das soziale Netzwerk der Kinder, daran zu hindern, eine animierte Figur namens Lady Goo Goo und alle Songs zu verwenden, die entfernt wie Gaga-Hits klingen.
Lady Gaga gelang es, eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen zu erwirken, das Moshi Monsters produziert und dessen beliebteste Figur, Lady Goo Goo, von Auftritten auf YouTube ausgeschlossen wurde.
Die Figur wurde im vergangenen Sommer mit der Veröffentlichung eines Musikvideos namens "The Moshi Dance" zu einer Internet-Sensation.
Moshi Monsters starteten einen neuen Bereich ihres Unternehmens namens Moshi Music und planten, Songs auf iTunes sowie eine Musik-CD zu veröffentlichen, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll.
Der Charakter singt ein Lied mit dem Titel „Peppy-razzi“.
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Diese besondere einstweilige Verfügung verbietet dem Unternehmen, das Bild und die Musik von Gaga in irgendeiner Form zu verwenden. Der Charakter Lady Goo Goo kann weiterhin in allen Moshi Monsters-Spielen vorkommen, aber das Lied kann nicht verwendet werden. Mind Candy, die britische Muttergesellschaft von Moshi Monsters, darf den parodierten Song in keiner Weise spielen oder verkaufen.
Das Unternehmen kann daran gehindert werden, „zu fördern, zu werben, zu verkaufen, zu verteilen oder auf andere Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“. Der Moshi-Tanz oder jedes Musikwerk oder Video, das vorgibt, von einer Figur namens Lady Goo Goo aufgeführt zu werden, oder das anderweitig den Namen Lady Goo Goo oder eine Variante davon verwendet.
Der Geschäftsführer von Mind Candy, Michael Acton Smith, sagte: „Es ist ziemlich offensichtlich, dass Kinder den Unterschied zwischen den beiden Charakteren erkennen können. Die Schande ist, dass sich Millionen von Kindern in Lady Goo Goos Debütsingle auf YouTube verliebt haben und jetzt ihre musikalischen Heldentaten nicht genießen können. Es geschah alles im Namen des Spaßes und wir hätten gedacht, dass Lady Gaga den Humor hinter dieser Parodie gesehen haben könnte.“
Bildnachweis: WENN